Meldung bei Unterrichtsversäumnissen

Elterninformation zu Unterrichtsversäumnissen gemäß RdErl.des MK vom 24.04.2002

 

Sehr geehrte Eltern,

 

ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder andere zwingende Gründe verhindert am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich zu benachrichtigen. (Tel. 578218)


Bei Rückkehr zum Unterricht haben die Erziehungsberechtigten schriftlich den Grund des Fernbleibens mitzuteilen (Entschuldigungsschreiben). Bei Fernbleiben von mehr als 3 Tagen bitten wir um die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.

 

 

K. Cyris-Rudolf, Schulleiterin




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